1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ars Athletica
1.1. Die nachfolgenden Regelungen stellen die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Ars Athletica GmbH (Ars Athletica) dar (AGB). Diese
AGB gelten ausschließlich für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB in seiner
jeweils gültigen Fassung. Gleich welche Leistung von Ars Athletica in Anspruch
genommen wird, gehen diese AGB von einem „Mitglied“ aus. Damit ist nicht
die Mitgliedschaft verbunden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Der Vertrag zwischen Ars Athletica und dem Mitglied kommt durch
Entgegennahme des unterzeichneten und vollständig ausgefüllten
Anmeldeformulars durch Ars Athletica zustande.
2.2. Möchte das Mitglied ein „Leistungspaket“ bei Ars Athletica buchen, kommt der
Vertrag zustande durch Entgegennahme und schriftlicher Bestätigung durch
Ars Athletica des von Ars Athletica erstellten und vom Mitglied unverändert
unterschriebenen Angebots zustande.
2.3. Für den Fall, dass das Mitglied das Anmeldeformular oder das Angebot zu
einem „Leistungspaket“ einseitig verändert, gilt dies als neues Angebot auf
Abschluss eines Vertrages, dessen Annahme oder Ablehnung sich Ars
Athletica vorbehält.
3. Inhalt des Vertrages, Leistungspflicht Ars Athletica
3.1. Der Inhalt des Vertrages und die Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus dem
Anmeldeformular oder aus dem von Ars Athletica erstellten „Leistungspaket“.
3.2. Für den Fall, dass Ars Athletica die vereinbarten Leistungen dauerhaft nicht
erbringen kann, wird es das Mitglied unverzüglich informieren. Ars Athletica
behält sich in diesem Fall das Recht vor, den Vertrag außerordentlich zu beenden.
In diesem Fall erhält das Mitglied die bereits entrichteten Entgelte so weit
erstattet, wie die Kündigung das Vertragsverhältnis und die noch zu erbringende
Leistungen erfasst.
3.3. Wünscht das Mitglied eine Anpassung der Leistungen, erfordert dies die
Zustimmung von Ars Athletica. Eine Leistungsanpassung kann auch mündlich
vereinbart werden unter dem Vorbehalt der schriftlichen Zustimmung durch die
Geschäftsführung von Ars Athletica.
3.4. Ars Athletica übernimmt für seine Leistungen weder eine Beschaffenheits- noch
Erfolgsgarantie.
3.5. Ars Athletica ist berechtigt, für seine Leistungen Dritte als Erfüllungsgehilfen
einzusetzen.
3.6. Mit der Anmeldung hat das Mitglied die Hausordnung der Ars Athletica erhalten.
Sie ist ebenfalls Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Grundlage
des Vertrages.
3.7. Das Mitglied ist mit Abschluss des Vertrages berechtigt, die Räumlichkeiten der
Ars Athletica zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten im Rahmen des
Vertragszweckes zu betreten und zu nutzen. Ars Athletica behält sich vor, nach
zweimaliger Abmahnung des Mitglieds wegen Verstoßes gegen die Hausordnung
das Hausrecht auszuüben.
4. Einmalige Entgelte, wöchentliche und monatliche Entgelte, Fälligkeiten
4.1. Das Mitglied schuldet die vereinbarten Entgelte, inklusive der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Fall der gesetzlichen Änderung der
Mehrwertsteuer, ist diese Änderung maßgeblich und vom Mitglied zu bezahlen.
4.2. Ars Athletica behält sich das Recht vor, im Fall nicht vorhersehbarer
Kostensteigerungen, die zu 130% des vereinbarten Entgeltes führen, das Entgelt
entsprechend zu erhöhen. In diesem Fall steht dem Mitglied ein
außerordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb von zwei Wochen nach
Entgelterhöhung gemäß Punkt 10. auszuüben ist. Zahlt das Mitglied das erhöhte
Entgelt, gilt die Kostensteigerung als angenommen.
4.3. Einmalig anfallende Entgelte, einschließlich der Aufnahmegebühr, sind mit
Rechnungsstellung fällig und sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der
Rechnung zu bezahlen.
4.4. Wöchentlich anfallenden Entgelte sind am Mittwoch einer Woche fällig und sofort
zu bezahlen.
4.5. Monatlich anfallende Entgelte sind am ersten eines Kalendermonats fällig und
sofort zu bezahlen.
4.6. Hiervon ausgenommen sind Bargeschäfte an der Kasse.
4.7. Die Zahlungen der Entgelte erfolgen grundsätzlich mittels SEPA-
Lastschriftverfahren. Sollte das Mitglied dem SEPA-Lastschriftverfahren nicht
zustimmen oder das SEPA-Lastschriftverfahren während der Vertragslaufzeit
widerrufen, ohne den Vertrag mit Ars Athletica zu kündigen, sind die
vorbeschriebenen Entgelte am Fälligkeitstag zu bezahlen mit der Maßgabe, dass
Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto der Ars Athletica für die Einhaltung der
Zahlungsfrist entscheidend ist.
4.8. Das Mitglied kommt ohne Mahnung in Verzug, § 286 Abs. 2 BGB. Es werden die
gesetzlichen Verzugszinsen erhoben.
4.9. Kann das Mitglied wegen unverschuldeter Gründe oder wegen Schwangerschaft
die Leistungen von Ars Athletica nicht in Anspruch nehmen, ist es von der Pflicht
zur Entgeltleistung für die Zeit seiner Annahmeunfähigkeit befreit. Die
Annahmeunfähigkeit gilt als beendet, wenn das Mitglied die Leistungen von Ars
Athletica in Anspruch nehmen möchte und es Ars Athletica eine Woche vor
Inanspruchnahme informiert (Wiederaufnahme). Im Fall der Wiederaufnahme ist
Ars Athletica berechtigt, das vereinbarte Entgelt vorab zu verlangen.
4.10. Kommt es zu einer Leistungsanpassung nach Punkt 3.3 ist Ars Athletica
berechtigt, das Entgelt dem vereinbarten Leistungsumfang anzupassen.
5. Vorfälligkeit
Kommt der Kunde verschuldet mit zwei Monatsraten in Zahlungsverzug, wird das
gesamte Entgelt für die verbliebene Restlaufzeit des Vertrages mit Fälligkeit der
dritten Monatsrate sofort fällig und zahlbar. Gleiches gilt für den Fall des
verschuldeten Verzuges von zwei Wochenraten. Die Vorfälligkeit tritt nicht ein, wenn
Ars Athletica von ihrem Kündigungsrecht nach Punkt 12 Gebrauch macht.
6. Mitwirkungspflichten des Mitglieds
6.1. Ars Athletica erbringt eine auf das jeweilige Mitglied individualisierte Leistung, die
die Mitwirkungen des Mitgliedes erfordert. Auf Grund der individualisierten
Trainingssteuerung werden für das Mitglied Zeiten für das Training in den
Räumlichkeiten der Ars Athletica nach Reservierung zur Verfügung gehalten
(Termin). Während des Termins können andere Mitglieder die reservierten Geräte
und Räume nicht nutzen. Deshalb ist Ars Athletica darauf angewiesen, rechtzeitig
und unverzüglich vom Mitglied über die Absage eines Termins informiert zu
werden. Gleiches gilt für die Vereinbarung einer einmaligen Leistung im Bereich
Diagnostik, Beratung und Coaching.
6.2. Das Mitglied ist verpflichtet, Ars Athletica unverzüglich über
Personenstandsänderungen, einschließlich Namensänderung, Änderung des
Geschlechts, Adressänderungen, Kontoänderungen, zu informieren. Gleiches gilt
für den Fall, dass das Mitglied die Leistungen der Ars Athletica nicht mehr
wahrnehmen kann bzw. wenn es nach einer Zeit der Annahmefähigkeit wieder
dazu in der Lage ist, Leistungen der Ars Athletica anzunehmen.
6.3. Für den Fall der Verletzung der Mitwirkungspflichten, behält sich Ars Athletica das
Recht vor, nutzlos gewordene Aufwendungen, einschließlich solche für Personal
und Verwaltung, Kosten, und entgangenen Gewinn geltend zu machen. Im Fall
einer Absage eines Termins ohne Grund oder aus selbst verschuldeten Grund,
außer Schwangerschaft, macht Ars Athletica eine Pauschalanspruch von EUR
[___] oder einen individualisierten Anspruch geltend. Dem Mitglied ist es
zugestanden nachzuweisen, dass Ars Athletica ein geringerer Schaden, Aufwand
oder geringere Kosten entstanden sind, genauso wie es Ars Athletica zugestanden
ist, einen höheren Schaden, Aufwand und höhere Kosten geltend zu machen.
7. Begleitpersonen / Mitgebrachte Lebensmittel
7.1. Begleitpersonen und Kinder dürfen sich in den für ihre Betreuung vorgesehenen
Bereichen aufhalten. Das Mitglied wird die Begleitpersonen und Kinder
entsprechend einweisen.
7.2. Ars Athletica hält für jedes Mitglied Getränke und Essen gegen ein angemessenes
Entgelt bereit. Deshalb ist das Mitbringen von eigenen Getränken und
Lebensmitteln zum Verzehr in Räumlichkeiten untersagt. Dies gilt insbesondere
für alkoholische Getränke.
8. 26er und 52er Paket
8.1. Bucht das Mitglied ein 26er oder 52er Paket, berechtigt ihn das zur
Entgegennahme der Leistungen von Ars Athletica innerhalb von drei Jahren nach
Vertragsabschluss. Nach Ablauf dieser Zeit, ist Ars Athletica berechtigt, die
Einrede der Verjährung zu erheben und die Leistungen nicht zu erbringen.
8.2. Erhebt Ars Athletica die Einrede der Verjährung, hat das Mitglied einen
Erstattungsanspruch einer etwaigen bereits geleisteten Entgeltzahlung im
Verhältnis zu der bereits verbrauchten Einheiten.
8.3. Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages erhält das Mitglied die
Erstattung einer etwaigen bereits geleisteten Entgeltzahlung im Verhältnis zu der
bereits verbrauchten Einheiten.
9. Übertragbarkeit, Abtretung, Aufrechnung
9.1. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Teile des Vertrages oder den Vertrag als Ganzes
ohne Zustimmung von Ars Athletica auf Dritte, einschließlich Familienangehörige,
zu übertragen. Bedeutet auch, dass die geschuldeten Leistungen und auch die
Berechtigung zur Nutzung der Räumlichkeiten nicht an Dritte weitergegeben
werden darf.
9.2. Das Mitglied ist nicht berechtigt, Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag an
Dritte zu übertragen ohne Zustimmung von Ars Athletica.
9.3. Das Mitglied ist berechtigt nur mit rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen
Forderungen der Ars Athletica aufzurechnen. Gleiches gilt, wenn Ars Athletica die
Ansprüche des Mitglieds anerkannt hat.
10. Haftung
10.1. Ars Athletica haftet für einen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten,
wie sie sich aus diesen AGBs und dem zugrundeliegenden Vertrag ergeben und
erst die Durchführung dieses Vertrages bei ordnungsgemäßer Erfüllung
ermöglichen, und für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit des Mitglieds. Im Übrigen ist eine Haftung wegen grob fahrlässiger
oder vorsätzlicher Pflichtverletzungen ausgeschlossen, auch im Fall einer
Verletzungshandlung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
von Ars Athletica.
10.2. Ars Athletica übernimmt keine Verpflichtung in Bezug auf persönliche
Gegenstände des Mitglieds, die in den Räumlichkeiten der Ars Athletica dauerhaft
oder vorübergehend verstaut, gelagert oder in Spinden eingeräumt werden.
11. Urheberrechte
Ars Athletica behält sich das Urheberrecht an den von ihr erstellten Dokumenten,
Unterlagen und Broschüren sowie Untersuchungsergebnissen, Diagnosen und
Empfehlungen zum Training des Mitglieds vor. Eine widerrufbare, nicht exklusive
Nutzung des Urheberrechts durch das Mitglied bedarf der schriftlichen Zustimmung
von Ars Athletica, vorbehaltlich eines Nutzungsentgelts.
12. Kündigung
12.1. Die ordentliche Kündigung ist für die nicht verlängerte Vertragslaufzeit
ausgeschlossen.
12.2. Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Laufzeit, wenn das Mitglied
oder Ars Athletica nicht einen Monat vor Ablauf der nicht verlängerten
Vertragslaufzeit durch Erklärung gegenüber der anderen Vertragspartei der
Verlängerung widersprochen hat. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der
Zugang der Erklärung.
12.3. Verlängert sich die Vertragslaufzeit auf unbestimmte Laufzeit, hat das
Mitglied und Ars Athletica das Recht, den Vertrag mit Monatsfrist zu kündigen.
12.4. Ars Athletica steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu,
insbesondere dann, ohne abschließend zu sein, wenn
a) das Mitglied mit zwei Entgeltzahlungen oder mit einem Betrag der
zwei Entgeltzahlungen entspricht in Verzug ist,
b) das Mitglied ohne Zustimmung von Ars Athletica Dritten den
Zugang zu den Räumlichkeiten gewährte oder überließ,
c) das Mitglied Punkt 11 verletzt, Urheberrechte ohne Zustimmung
von Ars Athletica weitergegeben hat, vervielfältigt oder verändert
hat.
12.5. Im Fall einer Kündigung nach 12.4 a) oder b) bedarf es der vorherigen
Abmahnung durch Ars Athletica.
12.6. Dem Mitglied steht das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu,
insbesondere dann, ohne abschließend zu sein, wenn
a) das Mitglied die Leistungen der Ars Athletica für die Vertragslaufzeit
unverschuldet nicht nutzen kann,
b) das Mitglieds aus beruflichen Gründen außerhalb eines Umkreises
von 25 km um den Sitz von Ars Athletica herum umzieht.
12.7. Im Fall der außerordentlichen Kündigung durch das Mitglied hat Ars
Athletica das Recht die Begründung der außerordentlichen Kündigung zu
verlangen, einschließlich Vorlage eines ärztlichen Attests bzw. Vorlage einer
Bescheinigung der Meldebehörden.
12.8. Alle Erklärungen unter diesem Punkt 12. sind in Textform gemäß § 126b BGB
abzugeben – entweder schriftlich oder per E-Mail.
12.9. Nach Eintritt der Beendigung hat das Mitglied sämtliche Gegenstände, die
im Eigentum der Ars Athletica stehen, am Sitz der Ars Athletica zu den
Geschäftszeiten innerhalb von drei Tagen nach Eintritt der Beendigung
herauszugeben.
13. Schriftform, Rechtswahl
13.1. Änderungen, Ergänzungen, Aufhebung von Verträgen zwischen Ars
Athletica und dem Mitglied bedürfen, wenn nicht anders in den AGB vorgesehen
die Schriftform nach § 126 BGB. Gleiches gilt für diese Klausel. Eine mündliche
Abweichung von dieser Klausel durch einen Vertreter der Ars Athletica bedarf der
schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung der Ars Athletica.
13.2. Alle Rechtsbeziehungen zwischen der Ars Athletica und dem Mitglied
unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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